Allgemeine Geschäftsbedignungen (AGB)
Für Verkaufslieferungen von Treffler gilt der Incoterm EXW. Lieferfristen sind unverbindlich, soweit im Einzelfall nicht anders vereinbart. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Treffler. Der Vertragshändler verpflichtet sich, die Ware unter Eigentumsvorbehalt weiter zu veräußern (verlängerter Eigentumsvorbehalt). AGB des Vertragshändlers kommen nicht zur Anwendung. Dies gilt auch, wenn die AGB des Vertragshändlers eine gleichlautende Regelung enthalten. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Augsburg.